Karl Löhner GmbH
Brunnenweg 6
D-95179 Geroldsgrün
Tel. +49(0)9288/ 9724-0
Fax +49(0)9288/ 7884
Von der A9 Nürnberg oder Berlin kommend:
verlassen Sie die Autobahn an der Ausfahrt (Nr. 32) Naila/ Selbitz und fahren weiter auf der Bundesstrasse B 173 in Richtung Kronach bis zur Ausfahrt Schwarzenbach / Wald.
In der Ausfahrt biegen Sie nach rechts ab und folgen der Staatsstrasse ca. 5 km bis nach Geroldsgrün. In der Ortsmitte direkt vor dem markanten Firmengebäude von A.W. Faber-Castell biegen Sie links in den Wiesenweg und nach rund 300 m rechts in den Brunnenweg.
Von der A72 Chemnitz kommend:
verlassen Sie die Autobahn an der Ausfahrt (Nr. 2) Hof-Nord und fahren weiter auf der Bundesstrasse B 173 in Richtung Kronach bis zur Ausfahrt Schwarzenbach / Wald.
Ab dort folgen Sie analog der Streckenbeschreibung "von der A9 oder Berlin kommend".
Von der A73 Bamberg oder Suhl/ Erfurt kommend:
verlassen Sie die Autobahn an der Ausfahrt (Nr.13) Lichtenfels und folgen der Bundesstrasse B173 bis zur Ausfahrt Schwarzenbach/ Wald.
Ab dort folgen Sie analog der Streckenbeschreibung "von der A9 oder Berlin kommend".
Von der A93 Regensburg kommend:
folgen Sie der Autobahn bis zum Autobahndreieck "Hochfranken". Dort biegen Sie auf die Autobahn A72 und folgen analog der Beschreibung "von der A72 Chemnitz kommend".
Neue Möglichkeiten durch Lasercutter im Zuschnittcenter
Die große Vielfalt der Techniken in unserem Zuschnittcenter (z.B. Ultraschallschnitt) wurde durch die Investition in einen Lasercutter noch erweitert.
Präzision und Perfektion im Zuschnitt textiler Erzeugnisse werden dadurch noch weiter gesteigert und erfüllen höchste Kundenansprüche.
Produkte aus Filz sind zeitgemäß und trendig. Wir konfektionieren nach individuellen Maßangaben unter anderem Taschen mit Ausstattungs-merkmalen nach Ihren Wünschen. Bestandteile wie Innentasche, Reißverschluss, Grifflänge sind frei wählbar.
Besonderer Service:
Stoffe im Couponbezug
Fast alle Stoffe aus unserer Hauskollektion sind für den Fachhandel in Couponmengen beziehbar
Eine Abnahmeverpflichtung in Stückmengen besteht nicht.